Nach Rückkehr der staatlichen Förderung: Neue E-Auto-Prämie ab 2026 – sozial gestaffelt bis zu 6.000 Euro
Nach dem Auslaufen des Umweltbonus Ende 2023 ist die staatliche Kaufprämie für Elektroautos nun zurück: Am 19. Januar 2026 hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm beschlossen, das den Umstieg auf Elektromobilität wieder finanziell erleichtern soll. Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen, die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Je nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiensituation liegt die Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beträgt die Basisförderung 3.000 Euro und kann durch soziale Zuschläge sowie Kinderzuschläge auf bis zu 6.000 Euro steigen. Förderberechtigt sind private Haushalte bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze, das Antragsverfahren startet voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal. Gleichzeitig bieten viele Hersteller weiterhin attraktive Rabatte und Aktionen, ein Vergleich lohnt sich also doppelt: staatliche Zuschüsse plus mögliche Händler- oder Herstellerangebote.
Für Dienstwagenfahrer bleibt das Elektroauto zudem besonders attraktiv. Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass statt der üblichen 1,0 Prozent nur 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden müssen. Zusätzlich profitieren Fahrer reiner Elektrofahrzeuge von der verlängerten Steuerbefreiung: E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
Auch beim Parken können Fahrer von E-Fahrzeugen profitieren: Viele Parkhäuser und Innenstädte bieten inzwischen kostenfreie oder vergünstigte Stellplätze für Elektroautos – häufig in Kombination mit Ladestationen direkt am Parkplatz. Darüber hinaus ergeben sich weitere Steuervorteile für Elektroautos: So gilt beispielsweise das kostenlose Aufladen beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil und muss daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.